BMT GmbH
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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der Firma BMT Handelsgesellschaft mbH



1. Allgemeiner Geltungsbereich:
Sämtlichen Angeboten und Annahmeerklärungen der Firma BMT Handelsgesellschaft mbH, (im Folgenden kurz Fa. BMT genannt) liegen nachstehende Geschäftsbedingungen zugrunde, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorgesehen ist. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen widersprechende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für an die Fa. BMT zu erbringende Leistungen. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bzw. des Lieferanten werden nicht akzeptiert.
2. Verbraucherschutz:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen als auch Verbrauchern. Sollte eine bestimmte Regelung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung nichtig sein, hat dies auf die übrigen vertraglichen Beziehungen keinen Einfluss. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser rechtlich zulässigerweise am Nächsten kommt.
3. Rücktrittsrecht für Konsumenten:
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärungen weder in den von der Fa. BMT für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume noch bei einem von der Fa. BMT dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Standort abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen einer Woche zurücktreten: die Frist beginnt sobald dem Verbraucher eine Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift der Fa. BMT sowie eine Information über das Rücktrittsrecht enthält, ausgefolgt wird, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der Fa. BMT angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten vorangegangen sind. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei die Zurückstellung eines Schriftstückes, das eine Vertragserklärung enthält, an die Fa. BMT oder einen ihrer Angestellten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, genügt. Das zurückgestellte Schriftstück muss durch einen Vermerk erkennen lassen, dass der Verbraucher das Zustandekommen bzw. die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt.
4. Vertragsschluss:
Verträge, deren Erfüllung nicht sofort Zug um Zug erfolgt, insbesondere Kauf- und Werkverträge mit Zahlungsziel, können nur schriftlich geschlossen werden. Dies geschieht durch Unterfertigung eines Auftragsformulars und dessen Bestätigung durch die Fa. BMT Ein mündliches Angebot an die Fa. BMT wird angenommen, wenn durch die Fa. BMT innerhalb der Annahmefrist, ansonsten innerhalb einer Woche, eine schriftliche Annahmeerklärung erfolgt. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt das Datum der Auftragserteilung.
5. Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen:
Von der Fa. BMT bestellte Waren haben in Menge und Beschaffenheit dem Auftrag insbesondere aber vorgelegten Mustern in allen Einzelheiten zu entsprechen. Nicht genehmigte Abweichungen berechtigen die Fa. BMT, unabhängig von der Art des Mangels die Ware entweder nicht zu übernehmen oder eine entsprechende Preisminderung zu verlangen. Der Verkäufer der Ware bzw. der Importeur garantiert der Fa. BMT, dass die Ware allen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Sicherheitsbestimmungen und Einfuhrbestimmungen entspricht. Sämtliche Unterlagen, die für den Betrieb, die Einfuhr, Ausfuhr sowie für eine allfällige technische Überprüfung durch eine Behörde erforderlich sind, hat der Verkäufer kostenlos beizustellen. Der Verkäufer hat auf Gefahren, die von einer gelieferten Ware ausgehen sofort hinzuweisen. Dies auch dann, wenn die Gefährlichkeit bei Waren derselben Art erst später zum Vorschein kommt. Der Verkäufer berechtigt die Fa. BMT, die gelieferten Waren mit ihrem typischen Markennamen oder Aussehen in allen Drucksorten zu nennen bzw. abzubilden. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Fa. BMT in vollem Umfang klag- und schadlos zu halten, wenn dadurch Patent-, Marken- und Musterschutzrechte verletzt werden. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung steht der Fa. BMT das Recht des sofortigen Rücktritts vom Vertrag zu, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. In den Fällen höherer Gewalt, die dem Verkäufer eine rechtzeitige Lieferung unmöglich machen, hat dieser die Fa. BMT sofort zu verständigen, widrigenfalls er für den aus der nicht rechtzeitig erfolgten Lieferung entstandenen Schaden einzustehen hat. Lieferungen an die Fa. BMT haben ausschließlich an den von ihr genannten Lieferort und auf Gefahr des Verkäufers zu erfolgen. Bei Nichtannahme der Ware durch die Firma BMT ist der Verkäufer zur Abholung innerhalb von 8 Tagen nach Verständigung verpflichtet. Die Nichtabholung der Ware berechtigt die Fa. BMT zur Rücklieferung auf Gefahr und Kosten des Verkäufers.
Die Bezahlung der Rechnung erfolgt nur zu den im Auftrag bzw. in bestehenden Rahmenvereinbarungen genannten Zahlungsbedingungen. Eine Verpackungsverrechnung wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt. Liefert der Verkäufer direkt an einen Kunden der Fa. BMT ist die Rechnung zweifach samt bestätigtem Liefernachweis zuzusenden. Die Rechnungen müssen den Bestimmungen des österreichischen Umsatzsteuergesetzes 1972 in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Der Lieferant der Fa. BMT ist zur unverzüglichen Rechnungslegung verpflichtet. Die Verjährung der Kaufpreisforderung beginnt mit dem Datum der Lieferung. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen der Fa. BMT aufzurechnen. Erfüllungsort für Lieferungen der Fa. BMT ist der Firmensitz, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Die Gefahr für Lieferungen der Fa. BMT geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wird. Forderungen an die Fa. BMT sind ohne die Vereinbarung einer Zahlungsfrist bei Fakturaerhalt zur sofortigen Zahlung fällig. Die Fa. BMT behält sich zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung eine Frist von mindestens 4 Wochen vor. Alle bei der Fa. BMT einlangenden Zahlungen tilgen zuerst die Zins- und Nebengebühren, dann erst das aushaftende Kapital, wobei jede Zahlung auf die älteste Schuldpost angerechnet wird. Bei Kunden die mit der Fa. BMT in dauernder Geschäftsverbindung stehen, hat die Fa. BMT das Recht, sämtliche Lieferungen und Leistungen auf der Basis eines Kontokorrentverhältnisses zu verrechnen. Der Saldo wird gesondert in Form eines Kontoauszuges mitgeteilt, und gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird. Wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelangt ein Kontokorrentzinssatz von 14% p. a. zur Verrechnung, wobei die anfallenden Zinsen vierteljährlich zum Kapital geschlagen werden. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Erhöhung der Kreditzinsen bewirken, ist die Fa. BMT zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt. Die Fa. BMT behält sich jedoch ausdrücklich die Entscheidung vor, einzelne Forderungen nicht in ein bestehendes Kontokorrentverhältnis einzubinden.
6. Verzug:
Zahlungsverzug berechtigt die Fa. BMT, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, die in ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Geräte ohne gerichtliche Mitwirkung zurückzunehmen. Dieses Verfahren bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Der Fa. BMT steht es aber frei, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. Unbeschadet weiterer Ersatzansprüche hat die Fa. BMT das Recht, vom säumigen Käufer eine Abstandsgebühr von 10% des Preises jener Waren zu verlangen, die vom Rücktritt betroffen sind.
7. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Fa. BMT Eigentümer des Kaufgegenstandes. Bei gerichtlicher Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Fa. BMT hinzuweisen und diese unverzüglich von der Inanspruchnahme zu verständigen. Im Falle einer Weiterveräußerung erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Verkaufserlös bzw. auf die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Der Käufer tritt sämtliche Ansprüche, die aus einer solchen Weiterveräußerung entstehen, unwiderruflich in das Eigentum der Fa. BMT ab.
8. Gewährleistung:
Die Fa. BMT ist berechtigt, mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist einzutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Bei diesem Fall erlischt ein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung. Gewährleistungsrechte setzen eine rechtzeitige Mängelrüge voraus. Erfolgt im Einzelfall aus Kulanzgründen eine Rücknahme der Ware, gelangt zu Lasten des Käufers eine Manipulationsgebühr vom 7% der Fakturensumme in Anrechnung zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert - ohne Berücksichtigung eines allfälligen verminderten Zeitwertes - berechnet werden.
9. Insolvenz des Vertragspartners:
Die Fa. BMT ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Vertragspartners verschlechtert, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, so dass Termin- und Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung der Haftungs- bzw. Gewährleistungsansprüche mit der Fa. BMT zu erwarten sind.
10. Haftung, insbesondere Produkthaftung:
Die Haftung der Fa. BMT ist, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen, auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen. Ansprüche auf den Ersatz weitergehender Schäden sind ausgeschlossen, soweit der Fa. BMT nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Beweispflichtig ist der Käufer. Die Haftung für den Ersatz von Schäden gemäß § 1 des Produkthaftungsgesetzes wird im Rahmen des § 9 PHG ausdrücklich ausgeschlossen. Die Fa. BMT verpflichtet allfällige Wiederverkäufer, mit einem Haftungsausschluss gemäß § 9 PHG auf weitere Abnehmer zu überbinden.
11. Zessionsverbot:
Forderungen der Fa. BMT dürfen an Dritte weder abgetreten noch verpfändet werden.
12. Der Vertragspartner der Fa. BMT willigt ein, dass seine in der gegenständlichen Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten aus betrieblichen Gründen automationsunterstützt gespeichert, übermittelt und weiterverarbeitet werden.
13. Zugang von Schriftstücken:
Schriftstücke gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Vertragspartner angegebene Adresse abgesendet werden.
14. Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen der Fa. BMT und einem Vertragspartner ergeben, ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes das Bezirksgericht Linz zuständig. Mit Verbrauchern gilt jenes Bezirksgericht als zuständig vereinbart, in dessen Sprengel der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz, seine Sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
15. Preise:
Alle Preise sind unverbindlich und können jederzeit durch Marktänderungen angepasst werden. Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.
16. Bankverbindung:
Kontonummer: 900007776 Bankleitzahl: 20320 Allgemeine Sparkasse OÖ
IBAN: AT392032000900007776
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